Sächsische Ehrenamtskarte
Neukirchen beteiligt sich an der Sächsischen Ehrenamtskarte
Vergünstigungen für sächsische Ehrenamtliche
Mit der „Sächsischen Ehrenamtskarte“, an der sich auch die Gemeinde Neukirchen beteiligt, will der Freistaat Sachsen allen engagierten Ehrenamtlern ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung geben. Die Inhaber der Karte können sachsenweit kleine Vergünstigungen genießen, zum Beispiel in Form von Rabattaktionen in teilnehmenden Einzelhandelsgeschäften und Freizeiteinrichtungen oder beim Besuch von Veranstaltungen und Museen. Einen Überblick über alle Angebote finden Sie unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/kooperationspartner.html online.
Kooperationspartner erkennt man auch direkt an einem Aufkleber mit dem Ehrenamtskarten-Motiv, der gut sichtbar auf das Angebot hinweist.
Partner Sächsische Ehrenamtskarte
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
Anträge auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte sind in der Gemeindeverwaltung Neukirchen im Hauptamt, Zimmer 4 erhältlich und im Internet unter www.ehrenamt.sachsen.de verfügbar. Das ausgefüllte Formular muss von der Organisation, bei der der Antragsteller ehrenamtlich tätig ist, bestätigt und danach wieder in der Gemeindeverwaltung Neukirchen eingereicht werden.
Trägerorganisationen können sein:
- Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
- Stiftungen, Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
- als auch Gemeinden und Gemeindeverbände sein.
Alle Nähere Informationen zur Sächsischen Ehrenamtskarte sind auf der Website www.ehrenamt.sachsen.de nachzulesen. Dort präsentieren sich auch die beteiligten Kommunen und Kooperationspartner.
Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024.