Beschaffung Atemschutztechnik 2017

Maßnahme: Beschaffung von 6 Stk. Pressluftatmern – Grundgerät einschließlich Druckminderer

Förderung: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw)



Diese Maßnahme wird mit finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


Mit der Förderung durch den Freistaat Sachsen sowie Eigenmitteln der Gemeinde Neukirchen/Pleiße konnten für die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen und die Abteilung Katastrophenschutz insgesamt 6 Stk. Pressluftatmer – Grundgerät einschließlich Druckminderer im Jahr 2017 beschafft werden.