Grundhafter Ausbau Gehweg Lauterbacher Straße


Vorhaben im Rahmen der LEADER- Entwicklungsstrategie- im Rahmen des EPLR (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums- hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete)

http://www.eler.sachsen.de


Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 01.08.2018 den Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Grundhafter Ausbau des Gehweges Lauterbacher Straße“ gefasst. Mit Bescheid vom 01.06.2018 des Landkreises Zwickau, Amt für ländliche Entwicklung und Vermessung, hat die Gemeinde die Bewilligung von Fördermittel auf der Grundlage der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie vom 15.12.2014 des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER- Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER- RL LEADER/2014) erhalten.
Zuständig für die Durchführung der ELER- Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER Verwaltungsbehörde.

Die Baumaßnahme wird im III. Quartal 2018 begonnen und soll spätestens im IV. Quartal 2018 abgeschlossen sein.

Der geplante Ausbauabschnitt des straßenbegleitenden Gehweges Lauterbacher Straße (K 9372) hat eine Länge von 243 m und beginnt an der Einmündung Wiesengrund und endet am Abzweig Lauterbacher Straße 16,22,32, der Zufahrt zu verschiedenen Gewerbebetrieben.

Folgende Arbeiten sind geplant:

-Erneuerung des Gehweges mit Betonpflaster auf einer Länge von 243m einschließlich Granitbord
-Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED

Mit der Wiederherstellung des Gehweges Lauterbacher Straße wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger deutlich verbessert.