Grundhafter Ausbau "Angerstraße"


Vorhaben im Rahmen der LEADER- Entwicklungsstrategie- im Rahmen des EPLR (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums- hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete)

http://www.eler.sachsen.de

Projektbezeichnung

Grundhafter Ausbau „Angerstraße“ im OT Neukirchen in der Gemeinde Neukirchen/ Pleiße

Ident-Nr. 542021003701LDR

Ziele und Ergebnisse des Vorhabens

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Beschluss zur Vergabe der Bauleistung „Grundhafter Ausbau Angerstraße“ gefasst. Mit Bescheid vom 17.03.2022 des Landkreises Zwickau, Amt für ländliche Entwicklung und Vermessung, hat die Gemeinde die Bewilligung von Fördermittel auf der Grundlage der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie vom 15.12.2014, die zuletzt durch die Richtlinie vom 20.10.2021 geändert worden ist, des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER- Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER- RL LEADER/2014) erhalten.
Zuständig für die Durchführung der ELER- Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER Verwaltungsbehörde.

Der grundhafte Ausbau der Angerstraße wurde auf einer Länge von 120,50 m ausgebaut. Der Ausbau der Straße erfolgte in Asphaltbauweise mit beidseitiger Granitbordeinfassung. Linksseitig schließen sich Parkflächen an.
Zur Untergrundentwässerung wurde beidseitig vor den Borden ein Längssicker DN 100 verlegt. Die Sickerleitung DN 100 wurde über Abzweige an den Anschlussleitungen der Straßeneinläufe angebunden.

Mit dem grundhaften Ausbau der Angerstraße wurde die Verkehrssicherheit und der Fahrkomfort im Ausbauabschnitt maßgebend erhöht.
Realisierungszeitraum

Die Baumaßnahme wurde vom 18.05.2022 bis 01.07.2022 ausgeführt.